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Kinderrechte

Die Kinderrechte sind im “Übereinkommen über die Rechte des Kindes” der Vereinten Nationen, der sog. Kinderrechtskonvention, festgeschrieben. Die Konvention stellt Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit individuellen Rechten in den Mittelpunkt und definiert vier zentrale Leitprinzipien, die das Fundament der Konvention darstellen: das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder (Diskriminierungsverbot), der Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Leben und Entwicklung sowie die Achtung der Meinung des Kindes (Beteiligungsrecht).

Insgesamt lassen sich die in der Konvention festgeschriebenen Rechte in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern aufteilen. Schutzrechte sichern Kinder vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Förderrechte garantieren den Zugang zu Bildung, Gesundheit und Freizeit. Beteiligungsrechte ermöglichen Kindern, ihre Meinung zu äußern und an den sie betreffenden Entscheidungen mitzuwirken.

Die Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland im Range eines Bundesgesetzes. Jedoch sind die Kinderrechte nicht im Grundgesetz verankert.

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 verabschiedet. Seitdem wird jedes Jahr am 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte begangen.


Quellen und Querverweise