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Demokratischer Bildungsauftrag

Schulen und Lehrkräften haben den demokratischen Bildungsauftrag. Er leitet sich aus dem Art. 1 zur Würde des Menschen im Grundgesetz, den Landesverfassungen, Beschlüssen der Konferenz der Kultusminister, den Schulgesetzen der Bundesländer sowie Erlassen und Leitbildern der jeweiligen Kultusministerien ab.

„Eines der obersten Ziele schulischer Bildung überhaupt ist es, junge Menschen zu befähigen, sich in der modernen Gesellschaft zu orientieren und politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen und Probleme kompetent zu beurteilen. Dabei sollen sie ermuntert werden, für Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Gerechtigkeit, wirtschaftliche Sicherheit und Frieden einzutreten. Diesem übergeordneten Ziel sind grundsätzlich alle Unterrichtsfächer verpflichtet, insbesondere aber die des gesellschaftswissenschaftlichen Bereichs“ (KMK: 2023).


Quellen und Querverweise

  • Beutel, Silvia-Iris/Beutel, Wolfgang/Gloe, Markus (2021): Demokratische Schulentwicklung, in: Demokratiebildung, Nr. 21S, Frankfurt am Main, S. 14-22.
  • Kenner, Steve (2020): Politische Bildung – Bildungsaufgabe mit Verfassungsrang?, in: Haarmann, Mortitz P./Kenner, Steve/Lange, Dirk (Hrsg.), Demokratie, Demokratisierung und das Demokratische, Wiesbaden.
  • Kultusministerkonferenz (2023): Demokratiebildung. Zielsetzung und Aktivitäten der Kultusministerkonferenz, www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/weitere-unterrichtsinhalte-und-themen/demokratiebildung, letzter Zugriff am 23.03.2023.
  • Kultusministerkonferenz (2018): Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 i. d. F. vom 11.10.2018, Berlin.