Beteiligung
Beteiligung bedeutet die aktive Teilnahme, die Befähigung dazu und das Schaffen von Teilhabe. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umfasst ihre aktive und freiwillige Mitsprache, Mitbestimmung und Mitwirkung an Entscheidungen und Prozessen. Sie stärkt ihre Selbstwirksamkeit und erfordert, dass Macht geteilt und abgegeben wird.
Teilhabe ist ein Menschenrecht und bezeichnet das Recht auf Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben. Teilhabe ist ein untrennbarer Bestandteil von Selbstbestimmung, die wiederum als Kern der Menschenwürde betrachtet werden kann. Das Recht auf Teilhabe ist in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 verankert.
Erwachsene müssen jungen Menschen die aktive Mitsprache, Mitbestimmung und Mitwirkung an Entscheidungen ermöglichen, die sie in ihrer Lebenswelt betreffen – nur dann kann man von Beteiligung sprechen. Sie befähigen und ermutigen Jugendliche zur Teilnahme, gestalten niedrigschwellige und bedarfsgerechte Zugänge und respektieren, wenn sich jemand nicht beteiligen möchte.
Beteiligung ist freiwillig, nicht verpflichtend. In diesem Sinne gibt es auch ein Recht auf Nicht-Beteiligung. Grenzen von Beteiligung sollten transparent sein und begründet werden, wenn sie in Demokratieprojekten bestehen.
Das Ergebnis von Beteiligungsprozessen muss verbindlich sein, spürbare Folgen haben und nachhaltige Veränderungen bewirken.
Quellen und Querverweise
- Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (2023): Teilnahme, Teilhabe, Beteiligung: Eine Begriffsklärung – Das Zukunftspaket (das-zukunftspaket.de)
- Rudolf, Beate (2017): Teilhabe als Menschenrecht - eine grundlegende Betrachtung, in: Diehl, Elke (Hrsg.): Teilhabe für alle?! Lebensrealitäten zwischen Diskriminierung und Partizipation, Bonn, S. 13-37.
- UN-Kinderrechtskonvention | Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de)